KI bei Herr Stein - offen und transparent.

Wie wir KI einsetzen

Wir arbeiten mit KI-Werkzeugen - und stehen offen dazu. KI ist bei uns ein professionelles Hilfsmittel, kein Ersatz für Können und Urteilsvermögen. Jedes Bild, jeder Text und jeder Inhalt auf dieser Website sowie in unseren Lieferungen wird von uns menschlich geprüft, fachlich beurteilt und wenn nötig manuell korrigiert bevor er veröffentlicht oder weitergegeben wird.

Was das konkret bedeutet:

- Produktbilder werden mit KI-Werkzeugen erstellt und von uns als Fotografen und Grafiker manuell geprüft, auf Fehler, Unschärfen, falsche Details und Markentreue

- Website-Texte entstehen mit KI-Unterstützung und werden von uns redaktionell überarbeitet und freigegeben

- Die redaktionelle Verantwortung für alle veröffentlichten Inhalte liegt bei Herr Stein

EU AI Act: Was ab August 2026 gilt

Ab dem 2. August 2026 schreibt der EU AI Act (Artikel 50) vor, dass KI-generierte Bilder, Videos und Texte beim Veröffentlichen klar gekennzeichnet sein müssen. Das gilt für Unternehmen in der EU - und für Schweizer Unternehmen, die sich an ein EU-Publikum richten.

Zwei Dinge sind gleichzeitig gefordert:

- Eine maschinenlesbare Markierung im Bild (digitales Wasserzeichen / Metadaten), das erledigen die KI-Tools wie Higgsfield und Adobe Firefly automatisch

- Ein für Menschen sichtbarer Hinweis beim veröffentlichten Inhalt. Zum Beispiel als Bildunterschrift oder Caption

Was das für unsere Kunden bedeutet

Wenn du Bilder von uns erhältst und diese veröffentlichst, bist du als Veröffentlicher für die sichtbare Kennzeichnung verantwortlich. Damit du dabei nicht alleine stehst, liefern wir zu jedem Auftrag:

- Einen fertigen Disclaimer-Text den du als Caption oder Bildunterschrift verwenden kannst

- Einen optionalen KI-Badge: klein, dezent, professionell gestaltet - zum optionalen Einblenden

- Auf Wunsch eine kurze Erklärung was für deine spezifische Nutzung gilt (keine Rechtsberatung)

Ob und wie du Badge und Disclaimer einsetzt, entscheidest du. Wir sorgen dafür, dass du die Mittel hast um konform zu sein.

Stand der Dinge – eine ehrliche Einschätzung

Stand: Juni 2026
Der EU AI Act Artikel 50 tritt am 2. August 2026 in Kraft. Die genaue Auslegung, insbesondere wie stark KI-bearbeitete Bilder noch als 'KI-generiert' gelten, wird die Aufsichtspraxis in den kommenden Monaten weiter konkretisieren. Aktuell gilt: Im Zweifel kennzeichnen ist immer die sichere Wahl. Wir beobachten die Entwicklung und aktualisieren diese Seite wenn sich Wesentliches ändert.

Fragen?

Wenn du unsicher bist ob und wie du einen bestimmten Inhalt kennzeichnen musst, frag uns kurz - wir helfen gern. Für verbindliche Rechtsauskunft empfehlen wir einen auf KI-Recht spezialisierten Anwalt.



KONTAKT ZU UNS

HERR STEIN
WENIGER SHOOTING.
MEHR WIRKUNG.

Ebnet 3, CH 9315 Neukirch