Anbieter oder Betreiber? Der Unterschied entscheidet
Der AI Act trennt zwei Rollen:
1) Anbieter sind die, die das KI-System bauen – also OpenAI, Google, Adobe & Co. Sie müssen ihre Bilder maschinenlesbar markieren (Wasserzeichen, Metadaten).
2) Betreiber sind alle, die ein bestehendes KI-Tool nutzen, um Inhalte zu erstellen. Das bist in der Regel du.
Für dich als Betreiber heisst das: Du musst offenlegen, wenn ein veröffentlichtes Bild KI-generiert oder -manipuliert ist und realistisch wirkt. Die technische Markierung im Hintergrund übernimmt das Tool, dein Job ist der sichtbare Hinweis.
Die Kernfrage bleibt: Ab wann muss ein Bild WIRKLICH gekennzeichnet werden?
Hier liegt der praktische Knackpunkt, und die gute Nachricht: Nicht jedes KI-Bild braucht ein Etikett. Faustregel: Je realistischer und täuschender, desto eher pflichtig.
Kennzeichnen solltest du:
- Realistisch wirkende Szenen, die wie ein echtes Foto aussehen (Lifestyle-Aufnahmen, Menschen, Situationen).
- Fiktive Personen oder KI-„Stockfotos" eines Teams, eines Meetings, einer Kundin.
- Stark KI-bearbeitete Fotos, bei denen die Veränderung wesentlich ist.
Eher nicht nötig:
- Offensichtlich stilisierte Logos, Icons oder abstrakte Grafiken.
- Inhalte in einem Kontext, der ohnehin klar als KI erkennbar ist.
Eine wichtige Feinheit, die oft falsch verstanden wird: Es gibt eine Ausnahme für Inhalte, die ein Mensch redaktionell prüft und verantwortet. Diese greift aber vor allem für Texte, nicht automatisch für realistische Bilder. Dass du (oder deine Agentur) jedes Bild manuell kontrollierst, ist gut und richtig, befreit ein täuschend echtes KI-Bild aber nicht von der Kennzeichnung.
Für offensichtlich künstlerische, kreative oder satirische Werke gilt zudem ein eigenes, erleichtertes Regime, das schauen wir uns gleich genauer an, weil es in der Praxis oft den Unterschied macht.